Schlussbericht und Empfehlungen vom 25. April 2024 des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) in Sachen Xplain AG aufgr ...
Artikel publiziert am Sonntag, 15. Januar 2017
Breitere Verwendung der AHV-Nummer |
Die systematische Verwendung der AHV-Nummern durch Behörden soll erleichtert werden. Der Bundesrat hat das Departement des Inneren beauftragt, bis im Herbst eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Neu sollen Bund, Kantone und Gemeinden generell zur systematischen Verwendung der AHV-Nummern berechtigt werden - im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben. Verwaltungsabläufe würden damit rascher, effizienter und kostengünstiger, gibt sich der Bundesrat überzeugt. Die Grundsätze des Datenschutzes blieben gewahrt. Nicht gelten soll die Erleichterung für Institutionen ohne Behördencharakter, denen gesetzlich die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe übertragen wurde. Sie benötigen weiterhin eine Berechtigung zur Verwendung der AHV-Nummer. Genauere Informationen dazu finden Sie hier. |