Umsetzung von Informationssicherheit in Gemeinden - Musterdokumente der DSB ZH
Gemäss Art. 8 der Statuten ist eine eigenständige Kontrollstelle vorgesehen. Diese prüft die Jahresrechnung und erstattet zuhanden der ordentlichen Vereinsversammlung einen Prüfbericht. Die Kontrollstelle wird auf zwei Jahre gewählt (Art. 15 Statuten). Gemäss Art. 3 der Statuten beginnt das Geschäftsjahr des Vereins SSGI am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
Marcel Grepper, Controller der Stadt Zug
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