Impuls-Event SSGI für Gemeinde und Städte am 20. November 2024 "Microsoft 365-Services aus der Cloud"
Gemäss Art. 8 der Statuten ist eine eigenständige Kontrollstelle vorgesehen. Diese prüft die Jahresrechnung und erstattet zuhanden der ordentlichen Vereinsversammlung einen Prüfbericht. Die Kontrollstelle wird auf zwei Jahre gewählt (Art. 15 Statuten). Gemäss Art. 3 der Statuten beginnt das Geschäftsjahr des Vereins SSGI am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
Marcel Grepper, Controller der Stadt Zug
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