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Verein Schweizerische Städte- und Gemeinde-Informatik

Revisionsstelle

Gemäss Art. 8 der Statuten ist eine eigenständige Kontrollstelle vorgesehen. Diese prüft die Jahresrechnung und erstattet zuhanden der ordentlichen Vereinsversammlung einen Prüfbericht. Die Kontrollstelle wird auf zwei Jahre gewählt (Art. 15 Statuten). Gemäss Art. 3 der Statuten beginnt das Geschäftsjahr des Vereins SSGI am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

 

Unsere Kontrollstelle:

Marcel Grepper, Controller der Stadt Zug

 

Publikation Revisionsbericht:

Die Revisionsberichte finden Sie hier.