Schlussbericht und Empfehlungen vom 25. April 2024 des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) in Sachen Xplain AG aufgr ...
Gemäss Art. 8 der Statuten ist eine eigenständige Kontrollstelle vorgesehen. Diese prüft die Jahresrechnung und erstattet zuhanden der ordentlichen Vereinsversammlung einen Prüfbericht. Die Kontrollstelle wird auf zwei Jahre gewählt (Art. 15 Statuten). Gemäss Art. 3 der Statuten beginnt das Geschäftsjahr des Vereins SSGI am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
Marcel Grepper, Controller der Stadt Zug
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