Schlussbericht und Empfehlungen vom 25. April 2024 des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) in Sachen Xplain AG aufgr ...
Artikel publiziert am Donnerstag, 26. Juli 2018
Der Schweizerische Bundesrat hat am letzten Montag den Entwurf und die zugehörige Botschaft des Bundesgesetzes über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID) veröffentlicht. Das BGEID regelt
E-ID sollen es natürlichen Personen erlauben, sich bei privaten und öffentlichen Portalen (den E-ID-verwendenden Diensten) zu registrieren und anzumelden und damit auch den Kontakt mit Behörden erleichtern. — Das BGEID sieht vor, dass dem Staat nur die amtliche Überprüfung und Bestätigung der Identität einer Person zufällt. Der Betrieb des E-ID-Systems und die Ausstellung der E-ID bleiben Sache privater Anbieter (Identity Provider, IdP). Der Staat unterwirft diese Anbieter und ihre Systeme aber einem Anerkennungsverfahren. Das BGEID soll E-IDs ferner nicht abschliessend regeln; Private können auch andere E-ID anbieten und verwenden, die aber anders als die geregelten E-ID nicht über eine staatliche Anerkennung verfügen.
Gesetzesentwurf: Beilage 1 Vorentwurf E Id Gesetz 20 07 2018
Botschaft zum neuen Gesetz: Beilage 2 Botschaft E Id 20 07 20181