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Artikel publiziert am Donnerstag, 26. Juli 2018
Der Schweizerische Bundesrat hat am letzten Montag den Entwurf und die zugehörige Botschaft des Bundesgesetzes über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID) veröffentlicht. Das BGEID regelt
E-ID sollen es natürlichen Personen erlauben, sich bei privaten und öffentlichen Portalen (den E-ID-verwendenden Diensten) zu registrieren und anzumelden und damit auch den Kontakt mit Behörden erleichtern. — Das BGEID sieht vor, dass dem Staat nur die amtliche Überprüfung und Bestätigung der Identität einer Person zufällt. Der Betrieb des E-ID-Systems und die Ausstellung der E-ID bleiben Sache privater Anbieter (Identity Provider, IdP). Der Staat unterwirft diese Anbieter und ihre Systeme aber einem Anerkennungsverfahren. Das BGEID soll E-IDs ferner nicht abschliessend regeln; Private können auch andere E-ID anbieten und verwenden, die aber anders als die geregelten E-ID nicht über eine staatliche Anerkennung verfügen.
Gesetzesentwurf: Beilage 1 Vorentwurf E Id Gesetz 20 07 2018
Botschaft zum neuen Gesetz: Beilage 2 Botschaft E Id 20 07 20181