Schlussbericht und Empfehlungen vom 25. April 2024 des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) in Sachen Xplain AG aufgr ...
Artikel publiziert am Donnerstag, 14. April 2022
Das Obergericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Person des dritten Geschlechts diskriminiert wird, wenn diese im Online-Bestellprozess nur zwischen den zwei binären Geschlechtern ("Frau"/"Herr") auswählen kann. Ein Anspruch auf Entschädigung ergibt sich daraus jedoch nicht automatisch.Dazu die Ausführungen von Argonita Ameti, MLaw
Diskriminierung Nicht Binarer Personen Im Online Shop Aufgrund Beschrankter Anrede Optionen