Was auf dem Button steht ist entscheidend...
Artikel publiziert am Donnerstag, 14. April 2022
Das Obergericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Person des dritten Geschlechts diskriminiert wird, wenn diese im Online-Bestellprozess nur zwischen den zwei binären Geschlechtern ("Frau"/"Herr") auswählen kann. Ein Anspruch auf Entschädigung ergibt sich daraus jedoch nicht automatisch.Dazu die Ausführungen von Argonita Ameti, MLaw
Diskriminierung Nicht Binarer Personen Im Online Shop Aufgrund Beschrankter Anrede Optionen