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Artikel publiziert am Donnerstag, 14. April 2022
Das Obergericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Person des dritten Geschlechts diskriminiert wird, wenn diese im Online-Bestellprozess nur zwischen den zwei binären Geschlechtern ("Frau"/"Herr") auswählen kann. Ein Anspruch auf Entschädigung ergibt sich daraus jedoch nicht automatisch.Dazu die Ausführungen von Argonita Ameti, MLaw
Diskriminierung Nicht Binarer Personen Im Online Shop Aufgrund Beschrankter Anrede Optionen