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Artikel publiziert am Montag, 8. November 2021
Internetportale öffentlich-rechtlicher Körperschaften (auch Gemeinden) müssen dem Gebot der Staatsferne der Presse gebührend Beachtung schenken und dürfen nicht durch presseähnliche Inhalte und ein Uebermass an Werbung unerlaubte Konkurrenz zur Privatwirtschaft machen. Internetportale der öffentlichen Verwaltungen sind keine Werbeportale und müssen sich auf Sachinformationen beschränken.
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