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Verein Schweizerische Städte- und Gemeinde-Informatik

Verein SSGI prüft Kreditorenworkflow der Applikation NSP auf Ordnungsmässigkeit und Revisionssicherheit

Artikel publiziert am Freitag, 19. Juni 2020

Arbeitsgruppen Tätigkeiten: Prüfung Kreditorenworkflow der Applikation NSP

Verein SSGI prüft Kreditorenworkflow der Applikation NSP auf Ordnungsmässigkeit und Revisionssicherheit

Der Verein SSGI erarbeitet zusammen mit der BDO AG, Zürich und der Software-Lieferantin axians IT&T AG ein Software-Prüfung nach PS870 über das Modul «Kreditorenworkflow». Zu beurteilen ist, ob der Kreditorenworkflow bei sachgerechter Implementierung und Anwendung die Einhaltung der in der Schweiz anwendbaren Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung gewährleistet.

Die Prüfung erfolgt gemäss Schweizer Prüfungsstandard (PS) 870 – «Prüfung von Softwareprodukten» und beinhaltet im wesentlichen folgende Prüfungsschritte:

  1. Bestandesaufnahme des zu prüfenden Softwareproduktes sowie der Vollständigkeit und Aktualität der Verfahrensdokumentation;
  2. Beurteilung des Software Release- und Change-Managements, soweit dies für die Anwender des Kreditorenworkflows relevant ist;
  3. Prüfung der Angemessenheit der für das Aufgabengebiet des Softwareproduktes notwendigen Programmfunktionen bauprüfung) und die Aussagefähigkeit der diesbezüglichen Verfahrensdokumentation
  4. Die Prüfung der sachgerechten programmtechnischen Umsetzung der als angemessen beurteilen Programmfunktionen) auf Basis von Testfällen.

Es geht dabei im Wesentlichen darum, den Städten und Gemeinden sowie ihren Anwendern die Sicherheit zu geben, dass der Kreditorenworkflow – bei sachgemässer Anwendung – gesetzeskonform und revisionssicher abläuft. Den Finanzkontrollstellen, dem Gemeinderat und letztlich dem Steuerzahler gibt diese Prüfung die Gewissheit, dass der Kreditorenworkflow – bei sachgemässer Anwendung – keine unzulässigen Manipulationen oder Missbräuche unterdrücken kann, ohne dass diese nicht registriert, überprüft und Verantwortlichen zugewiesen werden können.

Die Ergebnisse der Prüfung, die durch eine Attestierung seitens der BDO Zürich ausgewiesen wird, werden circa im Juni 2021 auf der Basis des Frühjahresreleases 2021 des Kreditorenworkflows erwartet und alsdann publiziert.

Interessierte melden sich beim Leiter der Arbeitsgruppe «Kreditorenworkflow», Oskar Zumstein (oskar.zumstein@ilz.info) oder beim Präsidenten des Vereins SSGI, Lukas Fässler (faessler@fsdz.ch).

Erstellt am 19. Juni 2020