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Laden Sie folgend die Publikation "Aufrechnungsverbot in AGB, Versandhandel, Name bei Registrierungspflicht nach Verpackungsgesetz" herunter.
Titel | Aufrechnungsverbot in AGB, Versandhandel, Name bei Registrierungspflicht nach Verpackungsgesetz |
Beschreibung | Die Klausel in den AGBs, die folgendes beinhaltet: „Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder von X anerkannt sind.“ Hält im Licht von § 307 BGB nicht stand und begründet somit einen Wettbewerbverstoss. |
Publiziert am | 30. Okt. 2020 |
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