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Titel CORONA-MASSNAHMEN GEGEN KONKURSE WERDEN NICHT VERLÄNGERT
Beschreibung er Bundesrat hat in einer Medienmitteilung erklärt, dass es die Massnahmen in Bezug auf coronabedingte Konkurse nicht verlängern wird. Somit gelten die Massnahmen der Covid-19-Verordnung insolvenzrecht vom 16. April 2020, wie vorgesehen noch bis am 19. Oktober 2020. Dafür setzt der Bundesrat die von der Aktienrechtsrevision vorgesehene Verlängerung der Nachlassstundung bereits auf den 20.Oktober 2020 in Kraft.
Publiziert am 15. Okt. 2020
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